Die Historie der Handelsrichter
500 Jahre Handelsrichter – kaiserliches Edikt von Maximilian I. aus dem Jahr 1508
Im Altertum sind nur einzelne handelsrechtliche Einrichtungen überliefert, nicht jedoch ein geschlossenes Handelsrecht.
Im römischen Recht finden sich nur vereinzelt besondere handelsrechtliche Anspruchsgrundlagen.
Im Mittelalter entwickelte sich in den Städten der germanisch-romanischen Länder ausgehend von Italien gewohnheitsrechtlich ein Ständerecht der Kaufleute, das in Stadtrechten und den Statuten der Kaufmannsgilden seinen örtlichen vielfach übereinstimmenden Niederschlag fand.
Die Kaufleute und Händler wollten von lokaler fürstlicher Rechtsprechung unabhängig werden und die gewöhnlich sehr schleppenden Prozessgänge beschleunigen, die insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, bis heute, auftreten. In den oberitalienischen Städten entstand die besondere Rechtsprechung der Kaufmannsgilden, die später in England als transnationale ‘Lex Mercatoria’ bezeichnet wurde, die gegen Ende des Mittelalters auch in Deutschland Eingang fand.
Eines der ersten deutschen Kaufmannsgerichte war das Nürnberger Bankoamt, über das es in einem kaiserlichen Edikt von Maximilian I. im Jahr 1508 u. a. heißt:
“…dass überhaupt niemand geschickter ist, die obgemeldeten Gebrechen der Kaufleut und Kaufmannshändel zu entscheiden, als die verständigen Kaufleut”.
Nach dem 30-jährigen Krieg wurde Frankreich im Handelsrecht führend. Unter Ludwig XIV. und seinem Minister Colbert entstand 1673 der handelsrechtlichen Kodifikation ‚Ordonnance du commerce‘ als Grundlage des unter Napoleon im Jahr 1807 eingeführten ‚Code de commerce‘ für Frankreich, Polen, Luxemburg, Belgien, Holland und einige Gebiete Deutschlands, namentlich Teile der Rheinprovinz (in Rheinhessen, der Rheinpfalz und in Baden).
Frankreich hatte schon besondere Handelsrichter im 16. Jahrhundert und übertrug diese auf das napoleonisch besetzte Deutschland.
Das erste deutsche Handelsgericht wurde 1804 in Nürnberg errichtet, das in seiner Besetzung mit einem Juristen und zwei Kaufleuten bereits der heutigen Kammer für Handelssachen entsprach. Die in Hamburg und Nürnberg gewählte Besetzung mit zwei Kaufleuten und einem Juristen nannte man “deutsches System”, weil die französischen Handelsgerichte ausschließlich mit Kaufleuten besetzt waren. Heute hat Frankreich das deutsche System übernommen.
Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch wurde auf Empfehlung der Bundesversammlung des Deutschen Bundes 1861 in einzelnen Ländern wie Preußen und Österreich eingeführt, 1869 zum Gesetz des Norddeutschen Bundes und durch Reichsgesetz 1871 zum Reichsgesetz und sah in Artikel 3 schon fakultativ ein besonderes Handelsgericht vor. Es verwies nur “in Ermangelung eines besonderen Handelsgerichts” die Rechtsstreitigkeiten an das “gewöhnliche” Gericht.
Schon vor dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) war in Handelssachen eine über die einzelnen Staaten hinausgehende oberste Rechtsmittelinstanz vorhanden als Schritt auf dem Wege zur deutschen Rechtseinheit: Am 05. August 1870 wurde in Leipzig das Bundesoberhandelsgericht für den Norddeutschen Bund eröffnet – mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde das Bundesoberhandelsgericht zum Reichsoberhandelsgericht in Leipzig.
1879 mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes ging das Reichsoberhandelsgericht im Reichsgericht auf.
Seit 1909 sind an den Regelungen für die Kammern für Handelssachen keine wesentlichen Änderungen mehr eingetreten.
Quelle: Auszüge aus dem Kurzvortrag von Eberhard Kramer, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, 17. Oktober 2002
Historische Dokumente
1921 - 1933
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JPG Deutsches Reichsgesetzblatt (Quelle: Wikipedia)
01.12.1933
Buch über Handelsrichter aus 1932
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04.01.1951
Handelsrichter bilden erste Stammtischrunde nach Kriegsende 1945
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20.10.1951
Wiedergründung der Vereinigung nach Kriegsende 1945 am 4.10.51
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14.11.1951
Alle Handelsrichter werden Mitglied der Vereinigung
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24.12.1951
Reinigung des Kaufmannsstandes von unlauteren Elementen
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02.01.1952
Schutz der Rechtspflege und Abberufung Vorstand mit NSDAP-Mitgliedschaft
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14.01.1952
Beitritt Vorstand BHI “Bank für Handel- und Industrie AG” – Dresdner Bank
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07.02.1952
Suche nach Mitgliederliste, Vereinsvermögen, Schatzmeister des “Vereins Berliner Handelsrichter”
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20.03.1952
Bericht über die Gründungsfeier 1952
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02.08.1952
Brief an FDP – Ehrenamt in Berlin
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22.08.1952
Postkarte – monatliche Zusammenkunft
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10.06.1953
Erste Mitgliederliste nach 1945 – 41 Personen mit Vorstand Siemens & Halske AG
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20.05.1954
Urlaubsabfrage und -genehmigung durch Justizverwaltung
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28.07.1954
Einladung Monatstreffen Gutshaus Steglitz
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20.10.1954
Stellungnahme der Vereinigung zur Ernennung
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03.12.1954
Vereinigung und Westdeutschland
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1933-1939
ehem. Vorsitzender Max Hensel 1933-1939
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