Handelsrichter − Wirtschaftskompetenz für die Justiz

Die Historie der Handelsrichter

500 Jahre Handelsrichter – kaiserliches Edikt von Maximilian I. aus dem Jahr 1508

Im Altertum sind nur einzelne handelsrechtliche Einrichtungen überliefert, nicht jedoch ein geschlossenes Handelsrecht.

Im römischen Recht finden sich nur vereinzelt besondere handelsrechtliche Anspruchsgrundlagen.

Im Mittelalter entwickelte sich in den Städten der germanisch-romanischen Länder ausgehend von Italien gewohnheitsrechtlich ein Ständerecht der Kaufleute, das in Stadtrechten und den Statuten der Kaufmannsgilden seinen örtlichen vielfach übereinstimmenden Niederschlag fand.

Die Kaufleute und Händler wollten von lokaler fürstlicher Rechtsprechung unabhängig werden und die gewöhnlich sehr schleppenden Prozessgänge beschleunigen, die insbesondere bei grenzüberschreitenden Geschäften, bis heute, auftreten. In den oberitalienischen Städten entstand die besondere Rechtsprechung der Kaufmannsgilden, die später in England als transnationale ‘Lex Mercatoria’ bezeichnet wurde, die gegen Ende des Mittelalters auch in Deutschland Eingang fand.

Eines der ersten deutschen Kaufmannsgerichte war das Nürnberger Bankoamt, über das es in einem kaiserlichen Edikt von Maximilian I. im Jahr 1508 u. a. heißt:

“…dass überhaupt niemand geschickter ist, die obgemeldeten Gebrechen der Kaufleut und Kaufmannshändel zu entscheiden, als die verständigen Kaufleut”.

Nach dem 30-jährigen Krieg wurde Frankreich im Handelsrecht führend. Unter Ludwig XIV. und seinem Minister Colbert entstand 1673 der handelsrechtlichen Kodifikation ‚Ordonnance du commerce‘ als Grundlage des unter Napoleon im Jahr 1807 eingeführten ‚Code de commerce‘ für Frankreich, Polen, Luxemburg, Belgien, Holland und einige Gebiete Deutschlands, namentlich Teile der Rheinprovinz (in Rheinhessen, der Rheinpfalz und in Baden).

Frankreich hatte schon besondere Handelsrichter im 16. Jahrhundert und übertrug diese auf das napoleonisch besetzte Deutschland.

Das erste deutsche Handelsgericht wurde 1804 in Nürnberg errichtet, das in seiner Besetzung mit einem Juristen und zwei Kaufleuten bereits der heutigen Kammer für Handelssachen entsprach. Die in Hamburg und Nürnberg gewählte Besetzung mit zwei Kaufleuten und einem Juristen nannte man “deutsches System”, weil die französischen Handelsgerichte ausschließlich mit Kaufleuten besetzt waren. Heute hat Frankreich das deutsche System übernommen.

Das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch wurde auf Empfehlung der Bundesversammlung des Deutschen Bundes 1861 in einzelnen Ländern wie Preußen und Österreich eingeführt, 1869 zum Gesetz des Norddeutschen Bundes und durch Reichsgesetz 1871 zum Reichsgesetz und sah in Artikel 3 schon fakultativ ein besonderes Handelsgericht vor. Es verwies nur “in Ermangelung eines besonderen Handelsgerichts” die Rechtsstreitigkeiten an das “gewöhnliche” Gericht.

Schon vor dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) war in Handelssachen eine über die einzelnen Staaten hinausgehende oberste Rechtsmittelinstanz vorhanden als Schritt auf dem Wege zur deutschen Rechtseinheit: Am 05. August 1870 wurde in Leipzig das Bundesoberhandelsgericht für den Norddeutschen Bund eröffnet – mit der Gründung des Deutschen Reiches 1871 wurde das Bundesoberhandelsgericht zum Reichsoberhandelsgericht in Leipzig.

1879 mit Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes ging das Reichsoberhandelsgericht im Reichsgericht auf.

Seit 1909 sind an den Regelungen für die Kammern für Handelssachen keine wesentlichen Änderungen mehr eingetreten.

Quelle: Auszüge aus dem Kurzvortrag von Eberhard Kramer, Präsident des Landgerichts Frankfurt am Main, 17. Oktober 2002

Historische Dokumente

1921 - 1933

Handelsrichter Berlin 1921-1933
PDF-Download (1,2 MB)
JPG Deutsches Reichsgesetzblatt (Quelle: Wikipedia)

01.12.1933

Buch über Handelsrichter aus 1932
PDF-Download (2 MB)

04.01.1951

Handelsrichter bilden erste Stammtischrunde nach Kriegsende 1945
PDF-Download (32 KB)

20.10.1951

Wiedergründung der Vereinigung nach Kriegsende 1945 am 4.10.51
PDF-Download (2,3 MB)

14.11.1951

Alle Handelsrichter werden Mitglied der Vereinigung
PDF-Download (73 KB)

24.12.1951

Reinigung des Kaufmannsstandes von unlauteren Elementen
PDF-Download (152 KB)

02.01.1952

Schutz der Rechtspflege und Abberufung Vorstand mit NSDAP-Mitgliedschaft
PDF-Download (164 KB)

14.01.1952

Beitritt Vorstand BHI “Bank für Handel- und Industrie AG” – Dresdner Bank
PDF-Download (24 KB)

07.02.1952

Suche nach Mitgliederliste, Vereinsvermögen, Schatzmeister des “Vereins Berliner Handelsrichter”
PDF-Download (1,5 MB)

20.03.1952

Bericht über die Gründungsfeier 1952
PDF-Download (312 KB)

02.08.1952

Brief an FDP – Ehrenamt in Berlin
PDF-Download (64 KB)

22.08.1952

Postkarte – monatliche Zusammenkunft
PDF-Download (16 KB)

10.06.1953

Erste Mitgliederliste nach 1945 – 41 Personen mit Vorstand Siemens & Halske AG
PDF-Download (104 KB)

20.05.1954

Urlaubsabfrage und -genehmigung durch Justizverwaltung
PDF-Download (124 KB)

28.07.1954

Einladung Monatstreffen Gutshaus Steglitz
PDF-Download (52 KB)

20.10.1954

Stellungnahme der Vereinigung zur Ernennung
PDF-Download (64 KB)

03.12.1954

Vereinigung und Westdeutschland
PDF-Download (116 KB)

1933-1939

ehem. Vorsitzender Max Hensel 1933-1939
PDF-Download (52 KB)