Handelsrichter − Wirtschaftskompetenz für die Justiz

Ein Tag als Handelsrichter

Vortag

Gegebenenfalls Vorbereitung durch Aktenstudium.

9:00 Uhr

Treffen mit dem Vorsitzenden der Kammer und dem anderen Handelsrichter im Besprechungsraum des Gerichtssaales, in dem die Verhandlungen des jeweiligen Tages stattfinden. Berichterstattung durch Berufsrichter zu den zu behandelnden Fällen.

10:00 Uhr

Anlegen der schwarzen Richterroben. Erscheinen im Gerichtssaal. Verhandlung des 1. Falls. Die Parteien werden aufgerufen, sofern sich diese noch nicht im Saal befinden. Es erfolgt zunächst die Güteverhandlung. Diese scheitert, es kommt zum streitigen Verfahren. Verkündung des Tenors der Entscheidung oder des Beweisbeschlusses. Es ergeht: ‚Entscheidung am Schluss der Sitzung‘. Die nicht öffentliche Beratung der Kammer erfolgt im Besprechungsraum.

11:00 Uhr

Verhandlung des zweiten Falls. Nach bereits zwei Gerichtsterminen zeigen die Parteien eine gewisse Verhandlungsbereitschaft, die vom Spruchkörper sofort aufgenommen wird. Nach längerer Diskussion und Einbeziehung der anwesenden Kaufleute wird ein für beide Seiten tragbarer Vergleich geschlossen.

11:30 Uhr

Verhandlung des dritten Falls. Es wurde ein Zeuge geladen, der vernommen wird. Im Anschluss ergeht ein Beschluss über die Hinzuziehung eines gerichtlichen Sachverständigen.

12:15 Uhr

Ablegen der Roben.

12:20 Uhr

Nachberatung der behandelten Fälle und Verabschiedung.