Handelsrichter − Wirtschaftskompetenz für die Justiz

Handelsrichter werden

Zum ehrenamtlichen Richter kann für 5 Jahre ernannt werden,

  • wer deutscher Staatsbürger ist,
  • älter als 29 und jünger als 70 Jahre alt ist und
  • als Kaufmann, Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer einer juristischen Person oder als Prokurist, der im Unternehmen eine der eigenverantwortlichen Tätigkeit des Unternehmers vergleichbare selbstständige Stellung einnimmt, in das Handelsregister oder das Genossenschaftsregister eingetragen ist oder eingetragen war.

Weitere Voraussetzung, um als Handelsrichter beim Landgericht Berlin tätig zu werden, ist, dass die Person entweder in Berlin wohnt oder im Land Berlin eine Handelsniederlassung hat oder einem Unternehmen angehört, das in Berlin seinen Sitz oder seine Niederlassung hat.

Im Landgericht Berlin sind beispielsweise derzeit 16 Kammern für Handelssachen eingerichtet. Mit ca. 220 ernannten Handelsrichtern stehen jeder Kammer ca. 14 Handelsrichter pro Prozesstag zur Verfügung. Daher kann jeder Handelsrichter aufgrund von ca. 2 Kammersitzungen pro Woche alle 4 – 7 Wochen mit einem Prozesstag rechnen.

Während ehrenamtliche Richter in der Arbeits-, Sozial- und Strafgerichtsbarkeit für ihren Zeitverlust eine Entschädigung erhalten, werden den Handelsrichtern lediglich die Fahrtkosten erstattet. Handelsrichter verzichten somit auf eine Entschädigung für ihre Anwesenheit bei Gericht zugunsten des Privilegs, an dieser eigenen Gerichtsbarkeit für Kaufleute mitwirken zu können.

Wer Interesse an einer solch interessanten ehrenamtlichen Aufgabe hat, kann sich bei der IHK bewerben! Nach Einreichung und Prüfung der Bewerbungsunterlagen durch IHK und Landgericht wird der Kandidat zum Handelsrichter ernannt. Die Ernennung erfolgt zunächst für die Dauer von fünf Jahren durch den Justizsenator/Landesjustizminister per Ernennungsurkunde und wird durch den Präsidenten des Landgerichts verkündet, die Vereidigung erfolgt durch den Vorsitzenden der Kammer für Handelssachen (KfH), dem der neue Handelsrichter durch Beschluss des LG-Präsidiums zugewiesen wurde, zu Beginn der 1. Sitzung des neuen Handelsrichters.