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Festakt 550 Jahre Kammergericht Berlin

09.06.2018

Am 09. Juni 2018 feierte das 1468 gegründete Kammergericht Berlin in einem Festakt sein 550-jähriges Bestehen im Jüdischen Museum Berlin mit über 300 Gästen aus der gesamten Bundesrepublik und dem benachbarten Ausland. Das Kammergericht hat Rechtsprechung und Stellung der Justiz im deutschsprachigen Raum bereits in seiner Gründungszeit weit über die Grenzen Preußens hinaus geprägt. Als ursprünglich höfisches Laiengericht hat es sich über die Jahrhunderte weiterentwickelt und professionalisiert. Zunächst war das Kammergericht ab dem 15. Jahrhundert angesiedelt im Berliner Stadtschloss, es erhielt 1735 mit dem Kollegienhaus, dem heutigen Jüdischen Museum Berlin, ein eigenes Gebäude, das spätestens im Zeitalter der Industrialisierung im 19 Jahrhundert zu klein wurde und den Neubau im Kleistpark erforderlich machte.

Der Festakt wurde eröffnet durch den Präsidenten des Kammergerichts, Dr. Bernd Pickel, gefolgt durch das Grußwort der Bundesministerin der Justiz und Verbraucherschatz, Dr. Katarina Barley, sowie die Grußworte des Senators für Justiz des Landes Berlin, Dr. Dirk Behrendt und des Geschäftsführenden Direktors des Jüdischen Museums Berlin, Martin Michaelis. Den Festvortrag hielt der Präsident des Bundesverfassungsgerichtes a.D., Prof. Dr. Dres. h.c. Hans-Jürgen Papier; abgeschlossen wurde die feierliche Veranstaltung durch eine Podiumsdiskussion.

Grußwort des Präsidenten des Kammergerichts Bernd Pickel zum zentralen Festakt der 550-Jahr Feier des Kammergerichts am 9.6.2018

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr verehrte, liebe Gäste,

ich begrüße Sie sehr herzlich zum zentralen Festakt des 550-jährigen Jubiläums der ersten urkundlichen Erwähnung des Kammergerichts hier im Glashof des Jüdischen Museums!

Sie werden sich vielleicht gefragt haben, warum wir in diesem Gebäude feiern, wo doch das Kammergericht seinen Sitz in Schöneberg am Kleistpark hat? Die Antwort liegt in der Geschichte: weil sich in diesem Teil des heutigen Museums das älteste heute noch existierende Gebäude des Kammergerichts befindet: Dieser Gebäudetrakt, bezeichnet als das neue Collegienhaus, diente dem Kammergericht seit 1735 als Gerichtsgebäude. Das Collegienhaus symbolisierte: Das Kammergericht war nicht mehr das, wovon es seinen heute eigentümlich wirkenden Namen herleitet – ein Hofgericht, das in der Kammer des kurfürstlichen bzw. königlichen Landesherren tagte. Es hatte sich mit dem Einzug in dieses stattliche eigene Gebäude emanzipiert. Das Gebäude ist damit mehr als eine Erinnerung an die Geschichte des Kammergerichts. Es ist ein Symbol dafür, wie dessen Unabhängigkeit gewachsen ist.

Sie werden sich vielleicht auch gefragt haben, warum wir überhaupt dieses Jubiläum feiern. 550 Jahre sind eine eher halbrunde Zahl. 550 Jahre kann man feiern – aber es ist keine Selbstverständlichkeit.

Nun, für uns ist es eine Ehre, dieses Jubiläum aufgrund eines Anstoßes von außen zu begehen: Denn die Anregung kam von außen, ja sogar von außerhalb der Gerichte, aus der Mitte des Deutschen Bundestages. Ein Berliner Abgeordneter machte das Justizministerium unseres Bundeslandes, die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, auf das Jubiläum aufmerksam. Hieraus entwickelte sich eine gemeinsame Vision für Jubiläumsaktivitäten, getragen von Abgeordneten des Deutschen Bundestages, von der Berliner Justizverwaltung und natürlich von uns im Kammergericht. Nach und nach entstand ein gemeinsames Konzept. Aufgrund dieses Konzepts entschloss sich der Deutsche Bundestag Ende 2016 parteiübergreifend, das Jubiläum als eine im besonderen Interesse des Bundes liegende Aktivität durch eine Finanzierung zu fördern. So gelang es mit der Unterstützung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz, die Projekte anlässlich des Jubiläums zu planen.

Ich habe die Entwicklung ausführlich geschildert, weil sie für mich etwas Symbolhaftes für diesen Festakt hat. Bedenken Sie: Die Idee für das Jubiläum und die Entscheidung, dafür Mittel zur Verfügung stellen, kamen von der Legislative, und zwar auf Bundesebene. Die Idee erreichte die zweite Gewalt, die Exekutive – zunächst in unserem Bundesland die Berliner Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und – wie sie jetzt heißt – Antidiskriminierung; dann das Bundesjustizministerium und damit die Bundesebene. Die Arbeit und Verantwortung dafür, dass das Jubiläum Gestalt annehmen konnte, wurde schließlich vom Kammergericht, also der dritten Gewalt, übernommen.

Das zeigt: Auch wenn ein Gericht, gerade mit der Tradition, die das Kammergericht verkörpert, für die Unabhängigkeit der dritten Gewalt steht, so steht es doch nicht in Konkurrenz zu den anderen Gewalten – sondern es arbeitet mit diesen zusammen. Das wollen wir auch im Ablauf dieser Veranstaltung dokumentieren. Insofern ist es mir eine besondere Ehre, dass anschließend Frau Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz, Frau Dr. Katarina Barley, zu uns sprechen wird. Frau Dr. Barley repräsentiert für mich nicht nur ihr Ministerium, sondern als Abgeordnete des Deutschen Bundestages auch das Parlament, dem wir die Förderung verdanken. Ohne den Deutschen Bundestag und ohne das BMJV hätte es diesen Festakt und vieles, was wir sonst im Jubiläumsjahr geschaffen haben, nicht gegeben. Es ist also als Bundesministerin und als Abgeordnete der Deutschen Bundestages auch Ihr Festakt, sehr geehrte Frau Dr. Barley – und es ist eine große Freude für uns, dass Sie hier bei uns sein können.

Anschließend wird unser Senator für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung, Herr Dr. Dirk Behrendt, sein Grußwort an Sie richten. Er spricht nicht nur als Justizminister, sondern auch als Vertreter des Regierenden Bürgermeisters Michael Müller, der heute leider verhindert ist, und insgesamt für die Exekutive. Vielen Dank, Herr Senator, dass Sie dies übernommen haben.

Danach wird Herr Martin Michaelis, Geschäftsführender Direktor des Jüdischen Museums Berlin, als Hausherr ein Grußwort sprechen.

Ihnen wird aufgefallen sein, dass ich bisher bei meiner Begrüßung keine Namen von Gästen genannt habe. Sie werden das vielleicht vermisst haben. Ich versichere Ihnen: Darüber habe ich mir viele Gedanken gemacht. Unter Ihnen sind viele herausragende Persönlichkeiten. Sie repräsentieren eine Vielzahl von bedeutenden Institutionen, vertreten die Botschaften europäischer Länder bzw. Sie gehören zu den Vielen, die uns bei der Gestaltung dieses Festaktes oder bei den anderen Aktivitäten im Jubiläumsjahr tatkräftig unterstützen. Teilweise sind Sie von sehr weit her gekommen, nicht nur aus allen Bundesländern Deutschlands, sondern aus Europa – Belgien, Finnland, Kroatien, Luxemburg, Polen, Russland, der Slowakischen Republik, Spanien und Ungarn – und sogar aus Übersee: aus Argentinien. Ob aus weiter Entfernung oder von nah angereist: Sie setzen einen Teil Ihres privaten Wochenendes ein, um hier dabei zu sein. Insofern ist es mir eigentlich ein großes Bedürfnis, Sie alle namentlich zu begrüßen – doch es ließe sich nicht sinnvoll tun. Die Begrüßung wäre zu lang, selbst wenn ich mich darauf beschränkte, nur die Institutionen, denen Sie angehören, zu nennen. Und ich weiß aus eigener Erfahrung: So sehr man sich freut, bei einer Begrüßung seinen Namen zu hören, so umfangreich ist unser Programm, und eine nicht enden wollende Liste von Namen würde Ihre Geduld zu sehr beanspruchen.

Ich habe mich deshalb entschieden: Statt einer namentlichen Begrüßung finden Sie in Ihrem Programmheft eine Liste aller, die heute anwesend sind. Seien Sie gewiss: Ich freue mich über jeden von Ihnen, gleich ob Sie der ersten, der zweiten oder dritten Gewalt angehören, ob Sie aus Berlin, einem deutschen Bundesland kommen oder einer unserer ausländischen Freunde sind. Ich freue mich über die vielen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, über die aktiven und ehemaligen Politikerinnen und Politiker genauso wie über die Gäste aus der Richterschaft und über diejenigen, die einem Gremium, einem Verband, einer Berufsorganisation, einer Partei angehören. Ebenso freue ich mich, dass viele Mitarbeitende aller Laufbahnen des Kammergerichts bei der Feier zu Ehren ihres Gerichts anwesend sind. Ich weiß, von Ihnen wären noch viel mehr gekommen, wenn wir alle Wünsche um eine Einladung hätten berücksichtigen können. Schließlich freue ich mich, dass von denen, die aktiv an einem der Projekte in unserem Jubiläumsjahr mitgeholfen haben, viele unserer Einladung gefolgt sind, denn dies gibt mir Gelegenheit, Ihnen kollektiv sehr herzlich für Ihre Unterstützung zu danken..

Dem Programmheft können Sie nicht nur entnehmen, wie facettenreich und prominent die Liste der Gesamtheit aller ist, die heute hier sind. Sie können ihr auch entnehmen, dass alle Redebeiträge eingerahmt werden von Musik – Musik aus allen Jahrhunderten des Kammergerichts, in aufsteigender Reihenfolge. Wir haben Künstlerinnen und Künstler gefunden, die mit großer Begeisterung an die Aufgabe herangegangen sind, die Zeiten, durch die das Kammergericht gegangen ist, musikalisch darzustellen. Auch hier gilt: Jeder einzelne Künstler hätte es verdient, gesondert vorgestellt zu werden, aber auch dafür reicht die Zeit nicht. Bitte also schauen Sie in Ihr Programmheft, um etwas über die Musikerinnen und Musiker und die Werke, die sie uns präsentieren, zu erfahren.

Wenn ich Ihnen die Hintergründe und das Werden dieses Festaktes geschildert habe, so bin ich dennoch nicht am Ende der Suche nach dem Warum angelangt! Warum haben wir gemeinsam mit vielen unter Ihnen den Kraftakt der Organisation des Jubiläumsjahrs geleistet – und warum haben Sie, liebe Gäste, hierfür teilweise weite Wege auf sich genommen? Welches soll der Wert sein, der in Erinnerung bleibt, wenn dieser Festakt und das Jubiläumsjahr zu Ende sind? Was wollen wir mit dieser Feier erreichen?

Wäre das Kammergericht eine wirtschaftlich orientierte Organisation, wäre die Antwort einfach: Werbung. Werbung für die eigene Organisation zahlt sich für privatwirtschaftliche Unternehmen immer aus. Und für das Kammergericht? Kann Werbung für das Kammergericht ein zulässiges Motiv für eine Feier sein? Man sollte nicht empört gleich Nein sagen. Auch im Staatswesen gelten die Gesetze der Psychologie. Staatliche Institutionen müssen den Souverän – früher die Kurfürsten und Könige, heute das Volk und dessen Parlamente – mit Argumenten, aber auch emotional erreichen. Jedenfalls dann, wenn eine Institution so alt werden will wie das Kammergericht, muss sie sich um Popularität bemühen. Der Schriftsteller Michael Bienert ist unter uns. Er hat – ein weiteres Produkt des Jubiläumsjahrs – das vor ganz kurzem erschienene Buch „Das Kammergericht in Berlin“ geschrieben. Er hat darin geschildert: Mehrfach hat seine Popularität bei der Bevölkerung das Kammergericht vor dem Untergang bewahrt: zuletzt 1879, als nach den Reichsjustizgesetzen das Kammergericht und nicht das eigentlich höherrangige preußische Obertribunal in der damals neuen Justizstruktur fortbestehen durfte.

Dennoch: Eine Werbung nach dem Motto „Wir sind die Besten, erhaltet uns, stattet uns mit Personal und Mitteln aus, gebt uns die Chance für viele weitere Jubiläen“ – das kann es nicht sein, was den wirklich großen Aufwand, den zahlreiche Freunde des Kammergerichts im Jubiläumsjahr geleistet haben, rechtfertigt. Und allein die Chance, für ein Gericht zu werben, hätte die Unterstützung der Abgeordneten des Deutschen Bundestages und die Ihres Ministeriums, Frau Ministerin Dr. Barley, nicht vernünftig erklärt.

Dennoch: Unser Ziel ist Werbung. Allerdings vornehmlich für das Übergeordnete, für einen Rechtsstaat: für einen Rechtsstaat in unserer Stadt, in unserem Land Deutschland und in der Europäischen Gemeinschaft, die ebenfalls unser Land ist. Und für einen Rechtsstaat auch in unseren nahe gelegenen anderen Ländern, die nicht zu der EU gehören.

Wir sind nicht vermessen: Das Kammergericht ist nicht das Modell für diesen Rechtsstaat. An seinem Beispiel, an seiner langen, 550-jährigen Tradition kann man aber ablesen, wie der Rechtsstaat als Kulturgut entsteht. Man kann erkennen, wie unendlich wichtig es ist, dass ein Rechtsstreit entsteht und weiter existiert, damit Menschen in ihm frei von Willkür, frei von Diskriminierung, frei in ihrem persönlichen und wirtschaftlichen Handeln, aber auch in Anerkennung der Rechte anderer und der Bedürfnisse der Gemeinschaft leben können. Der Blick auf die Vergangenheit, auch auf die ältere, zeigt dabei, dass dieser Rechtsstaat nicht von selbst entsteht. Er ist nicht selbstverständlich, und er wächst nicht von allein. Er ist gefährdet – und die positive Professionalisierung des Kammergerichts, die es in vielen Epochen seiner Geschichte gegeben hat, kontrastiert damit, dass es immer wieder Einbrüche, ja manchmal totale Zusammenbrüche des Rechtsstaats gegeben hat: ganz besonders, aber nicht nur in der Nazizeit. Diese Einbrüche sind nicht nur, wie man noch beim Jubiläum im 1968 meinte, von außen gekommen. Inzwischen durchgeführte Untersuchungen wie die über die Verfolgung jüdischer Richter und Strafurteile des Kammergerichts selbst in den Kriegsjahren von 1943 – 1945 belegen inzwischen zweifelsfrei In der Geschichte des Kammergerichts ist Unrecht zeitweise auch von Richtern des Kammergerichts selbst gesprochen wurde. Es ist nicht so, dass es 550 Jahre nur heroische Taten des Kammergerichts gegeben hätte.

Wie schwierig es ist, eine Institution wie die des Kammergerichts für die Bevölkerung in seiner Gänze wieder aufzubauen, zeigt die Nachkriegsgeschichte Berlins, in der sich nur in einem Teil der Stadt ein rechtsstaatlich handelndes Kammergericht entwickeln konnte. Die Nachkriegsgeschichte Berlins zeigt aber auch: Rechtsstaat ist nichts Statisches, Rechtsstaat und mit ihm ein Gericht verändern sich und entwickeln sich fort mit einer sich ebenfalls verändernden Gesellschaft. Und sie zeigt auch, und darum wird es wesentlich auch in der Festrede von Prof. Papier und der anschließenden Podiumsdiskussion gehen: Der Rechtsstaat hat, wenn er die sich verändernden Bedürfnisse der Bevölkerung berücksichtigt, die Kraft, sich gegenüber Unrechtssystemen durchzusetzen. Dieser Ort, der kaum 200 Meter von der ehemaligen Berliner Mauer entfernt liegt und in dessen Museumsteil wir viel über das Leid der jüdischen Bevölkerung im NS-Regime erfahren können, symbolisiert dies wie kaum ein zweiter.

Unser Ziel für das Jubiläum ist es, diese ideellen Werte, die ein Gericht wie das Kammergericht nicht nur für unsere Stadt, sondern für ganz Deutschland verkörpert, einer breiten Öffentlichkeit darzustellen und möglichst bleibend zu dokumentieren. Dafür haben wir vielfach die Blicke auf die Vergangenheit gerichtet, sowohl auf die bislang noch erstaunlich wenig beleuchtete frühe Geschichte unseres Gerichts als auch auf die jüngere Zeit. Was Letztere anbetrifft, haben wir unser Augenmerk auch, aber nicht nur auf die Jahre von 1933 bis 1945 gerichtet, sondern einen weiteren Schwerpunkt auf die noch aktuellere Geschichte gelegt.

Neben dem erwähnten Buch von Michael Bienert haben wir an einem Sammelband im Stil einer Festschrift gearbeitet, der demnächst erscheinen wird und der mit einem juristischen Blick die professionelle Entwicklung des Kammergerichts beleuchtet. Wir, das sind viele Autorinnen und Autoren aus dem Kammergericht, aus der Wissenschaft, aus der Anwaltschaft, aus anderen Gerichten, die heute als geladene Gäste unter uns sind.

Den Wert des Rechtsstaats wollen wir im Rahmen des Kammergerichts-Jubiläums nicht nur für Historiker und Juristinnen erlebbar machen. So haben wir einen Wettbewerb für Schulen durchgeführt, auf dem Schülerinnen und Schüler künstlerisch zum Ausdruck bringen konnten, wie sie Gerichte wie das Kammergericht sehen und was sie überhaupt unter Justiz verstehen. Wir haben in öffentlichen Veranstaltungen einzelne Aspekte unserer Geschichte beleuchtet – zum Beispiel die Geschichte des Kammergerichts im Gebäude Witzlebenstraße während der Teilung Berlins. Veranstaltungen zur Präsentation und Dokumentation zu diesen Aktivitäten werden folgen. Heute aber, und damit komme ich zum Ende, wird nach den Reden von Frau Ministerin Dr. Barley und Herrn Senator Dr. Behrendt Herr Professor Dr. Papier, Präsident des Bundesverfassungsgerichts a.D., zu Ihnen sprechen. Seine Festrede wird, ganz im Sinne des Ziels, das wir mit dem Jubiläum verfolgen, lauten: Lage und Zukunft der Dritten Gewalt in Deutschland und Europa.

Daran anschließen wird sich eine Podiumsdiskussion, geleitet von dem Rechtsexperten der ARD, Herrn Dr. Frank Bräutigam. Die auf dem Podium Diskutierenden wird Ihnen Herr Dr. Bräutigam noch gesondert vorstellen. In der Diskussion wird es, ebenfalls passend zu dem Motto und anknüpfend an den Vortrag von Professor Papier darum gehen, welche Anforderungen an Gerichte wie das Kammergericht in der Zukunft gestellt werden sollen.

Zum Schluss möchte ich gestehen: Einen wesentlichen und einfachen Grund dafür, dass wir dieses etwas besondere 550-jährige Jubiläum feiern, habe ich verschwiegen: Ich konnte auf das nächste richtig runde Jubiläum – 600 Jahre Kammergericht – nicht warten. Ich glaube, vielen im Raum geht es ähnlich, und deswegen ist es schön, dass wir uns heute hier versammeln. Einen Wunsch für das runde, 600-jährige Jubiläum im Jahr 2068 habe ich dennoch: Das Kammergericht möge dann noch bestehen, aber nicht nur als Name und als äußere Hülle, sondern weiterhin als ein Symbol des Rechtsstaats. Ich hoffe, dass die 50 Jahre, die die dann verstrichen sein werden, eine Zeit des inneren und äußeren Frieden waren, denn unsere Geschichte zeigt: Nur in solchen Zeiten kann ein Gericht wirklich Recht und Gerechtigkeit schaffen. Ich wünsche dem Kammergericht, dass es dann immer noch in einen demokratischen europäischen Staat eingefügt ist, in dem – kontrolliert von einer freien Presse – die drei Gewalten Judikative, Exekutive und Legislative in einem gut austarierten Verhältnis zueinander stehen; und indem diese Gewalten trotz ihrer unterschiedlichen Rollen so vertrauensvoll miteinander umgehen, wie dies Grundlage für diesen Festakt war. Ich wünsche mir, dass das Kammergericht sich technisch so fortentwickelt haben wird, dass es in seinem äußeren Auftritt mit der modernen digitalisierten Welt mithält; dass sich das Kammergericht aber immer noch des Werts des Rechtsstaats für die Bevölkerung und der Wurzeln in seiner Geschichte bewusst sein wird – Wurzeln, zu denen dann auch die Ideen und deren Dokumentationen aus diesem Jubiläumsjahr 2018 gehören werden.

In diesem Sinne wünsche ich Ihnen eine spannende und interessante Veranstaltung. Und wenn das nächste Musikstück verklungen ist, wird – wie angekündigt – Frau Justizministerin Dr. Barley zu Ihnen sprechen.