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Besuch der Deutschen Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht

30.01.2019

Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht – Deutsche Dienststelle (WASt)

Die Deutsche Dienststelle (WASt) blickt auf eine lange Geschichte zurück. Sie ist die Rechtsnachfolgerin der ehemaligen Wehrmachtauskunftstelle für Kriegerverluste und Kriegsgefangene. Entstehungsgeschichtliche Grundlage bildet u. a. Artikel 77 der Genfer Konvention von 1929. Hiernach sind von jedem kriegführenden Staat bei Beginn von Feindseligkeiten amtliche Auskunftstellen über die auf ihrem Gebiet befindlichen Kriegsgefangenen einzurichten. Meldungen über Kriegsgefangene waren im Zweiten Weltkrieg über das Internationale Komitee vom Roten Kreuz in Genf (IKRK) den jeweiligen Schutzmächten zu übersenden. Darüberhinaus hatte die Wehrmachtauskunftstelle u. a. die Aufgabe, die Verluste der eigenen Soldaten zu registrieren, Angehörige zu benachrichtigen und Kriegssterbefallanzeigen zu erstatten.

Nach Kriegsende wurde die Dienststelle vom Alliierten Kontrollrat beauftragt, ihre aus den internationalen und reichsgesetzlichen Verpflichtungen resultierenden Arbeiten auch weiterhin auszuüben. Sie erhielt den Namen Deutsche Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht (WASt), eine wörtlichen Übersetzung aus der damaligen amerikanischen Bezeichnung.

Die Deutsche Dienststelle (WASt) wird nach einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Land Berlin als eine Behörde des Landes Berlin geführt. Sie ist dem Berliner Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) zugeordnet.

Da die Deutsche Dienststelle (WASt) Bundesaufgaben erfüllt, werden ihre Haushaltsmittel in voller Höhe vom Bund erstattet. Seit 2012 erfolgt die Erstattung aus dem Haushaltsplan der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)

Es ist beabsichtigt, die Deutsche Dienststelle (WASt) mit ihrem Personal und den Aufgaben in Kürze in das Bundesarchiv zu überführen.

Aufgaben/Unterlagen

Auf Grundlage gesetzlicher Vorschriften des Personenstandswesens sowie der zahlreichen Kriegsfolgegesetze hat die Dienststelle ein vielseitiges und umfassendes Aufgabenspektrum zu erfüllen. Dazu gehören insbesondere:

  • die Erstattung der Kriegssterbefallanzeigen an die zuständigen Standesämter,
  • Ausküfte und Bescheinigungen über Militärdienstzeiten,
  • Bearbeitung der Anfragen von Amtsgerichten zu Todeserklärungsverfahren sowie Auskünfte und Bescheinigungen an Behörden und Privatpersonen im In- und Ausland über Kriegssterbefälle und Vermisstfälle,
  • Identifizierung unbekannter toter Soldaten durch Entschlüsselung der aufgefundenen Erkennungsmarken,
  • Bearbeitung von Anfragen so genannter „Kriegskinder“ nach ihren leiblichen deutschen Vätern zur Vaterschaftsklärung und der damit verbundenen Aufenthaltsermittlungen und Familienzusammenführung,
  • Ausküfte an die Verwaltungsbehörden der Kriegsopferversorgung,
  • Auskünfte und gutachterliche Stellungnahmen im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen zu nationalen und internationalen Amts- und Rechtshilfeersuchen,
  • Nachweis der Gräber von gefallenen und verstorbenen Angehörigen der Wehrmacht und des Wehrmachtgefolges im In- und Ausland. Prüfung und gutachterliche Stellungnahmen zu Ausbettungen und Identifizierungen namentlich unbekannter Toter und Entschlüsselung der aufgefundenen Erkennungsmarken,
  • Bearbeitung der Umbettungsunterlagen und Grablagenüberprüfung für den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V. (VDK) für geplante Umbettungen gemäß bilateraler Kriegsgräberabkommen und Arbeitsvereinbarungen zwischen der Deutschen Dienststelle (WASt) und dem VDK,
  • Prüfung und gutachterliche Stellungnahmen zu Gräberlisten und Gräberlistenabgleich für Bund und Länder sowie Bearbeitung der Veränderungsmeldungen,
  • Nachweis über die Kriegsgefangenschaft,
  • Verwahrung der Nachlässe von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht und ggf. Aushändigung an die nächsten Angehörigen.

Außerdem werden Auskünfte an Behörden und Privatpersonen im In- und Ausland zur Feststellung der Staatsangehörigkeit, zu Ordensverleihungen, Erkennungsmarkenfunden (ohne Gebeine), im Rahmen historischer Forschung und Kameraden- und Zeugensuche, zu Einsatzräumen etc. erteilt.

Die Deutsche Dienststelle (WASt) verwaltet in ihren Bürogebäuden mit rund 16.400 m² Nutzfläche etwa 75 km Akten- und Karteimaterial. Darunter befinden sich die Zentralkartei mit ca. 18 Millionen Karteikarten über Angehörige der ehemaligen deutschen Wehrmacht und anderer militärischer und militärähnlicher Verbände, 5 Millionen Wehrstammbücher, 150 Millionen Verlustmeldungen der Einheiten und Sanitätsformationen, 100 Millionen namentliche Veränderungsmeldungen (Heer, Luftwaffe) in den Erkennungsmarkenverzeichnissen, 15 Millionen Meldungen über deutsche Kriegsgefangene, 1,6 Millionen Marinepersonalakten, 4,5 Millionen Gräberkarteikarten.

Die Deutsche Dienststelle (WASt) verzeichnete im Jahr 2017 einen Posteingang von ca. 37.000 Anfragen, so dass festzustellen ist, dass das Interesse an der Arbeit der Dienststelle auch heute noch gleichbleibend hoch ist.

Dienstzeit-, Verbleibs- und Kriegsgräberangelegenheiten sind aktuelle Arbeitsschwerpunkte, die auch in den nächsten Jahren einen Großteil der zu bearbeitenden Anfragen ausmachen werden.

Festzustellen ist ein sehr großes Interesse der so genannten Enkelgeneration, die eigene Familiengeschichte aufzuarbeiten. Im Vordergrund stehen dabei Fragen wie: Was hat mein Großvater während des Krieges erlebt? Wo war er eingesetzt? Wurde er verwundet? Wie lange war er im Kriegseinsatz? Ist er in Kriegsgefangenschaft geraten? Tat sich die vorherige Generation noch schwer, diese Fragen zu stellen bzw. darauf Antworten zu erhalten, so ist dies jetzt innerhalb der Familien kein Tabuthema mehr. Die Deutsche Dienststelle (WASt) leistet auch auf diesem Gebiet einen wichtigen Beitrag zur Vergangenheitsbewältigung.

Auch heute, über 70 Jahre nach Kriegsende, gelten schätzungsweise immer noch eine Million Wehrmachtsoldaten als vermisst. Die meisten davon auf dem Gebiet der ehemaligen Sowjetunion.

In Verbleibsangelegenheiten wurden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Dienststelle (WASt) rund 12.000 Personenüberprüfungen vorgenommen.

Darüber hinaus sind im Jahre 2017 über 950 Kriegssterbefallanzeigen über bekannt gewordene Sterbefälle von Wehrmachtangehörigen bei den zuständigen Standesämtern zur Beurkundung angezeigt worden. Das heißt, in diesen Fällen konnten durch erst jetzt bekannt gewordene Meldungen (wie z. B. Gebeinfunde) Vermisstenschicksale eindeutig geklärt und den nächsten Angehörigen die schicksalsklärenden Mitteilungen übersandt werden.

Ein weiterer Schwerpunkt der Aufgabenstellung der Dienststelle ist der Bereich der Kriegsgräberangelegenheiten. Der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e. V. (VDK) ist im Auftrag der Bundesregierung auch auf dem Gebiet Osteuropas tätig und errichtet dort Kriegsgräberstätten für gefallene deutsche Soldaten auf Basis bilateraler Kriegsgräberabkommen. Erst durch die Vorarbeit der Deutschen Dienststelle (WASt) kann der Volksbund vor Ort tätig werden: Es werden in der Dienststelle die in Frage kommenden Grab- und Verlustmeldungen ermittelt und dem VDK zwecks Lokalisierung der Grablagen zur Verfügung gestellt.

In einem zweiten Schritt erhält die Deutsche Dienststelle (WASt) nach erfolgter Aus- bzw. Umbettung die entsprechenden Protokolle sowie die aufgefundenen Nachlassgegenstände und kann anhand ihrer Unterlagen (z. B. Erkennungsmarkenverzeichnisse) Identitätsklärungen der ausgebetteten unbekannten Soldaten vornehmen. Die Familienangehörigen werden benachrichtigt, die amtliche Kriegssterbefallanzeige erstattet und der aufgefundene Nachlass an die Familie übermittelt.

Rund 10 Nachlässe werden monatlich von der Deutschen Dienststelle (WASt) an Familienangehörige übersandt.

Kriegskinder:

Immer noch suchen viele „Kriegskinder“ ihre leiblichen Väter, die Angehörige der ehemaligen deutschen Wehrmacht waren. In Frankreich wird von etwa 200.000 „Kriegskindern“ ausgegangen, in den Niederlanden von etwa 16.000, in Dänemark und Norwegen jeweils ca. 12.000. Erst in jüngster Zeit ist dieses Thema in den entsprechenden Ländern durch Buchveröffentlichungen, Dokumentarfilme usw. enttabuisiert worden.

Die Dienststelle hat im Jahre 2017 rund 250 Anfragen von so genannten „Kriegskindern“, die auf der Suche nach ihren leiblichen Vätern sind, beantwortet. Denn oft ist es die Dienststelle, die aufgrund ihrer einzigartigen Unterlagen die Identifizierung der gesuchten Väter erst möglich macht. Sind einige Anhaltspunkte bekannt, können die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die notwendigen Recherchen durchführen, die in vielen Fällen zur Identitätsklärung führen.

Hinweise zur Antragsstellung (privat):

Anschrift:
Deutsche Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen deutschen Wehrmacht
Eichborndamm 179
13403 Berlin
Internet: https://www.dd-wast.de
E-Mail: dd-info@dd-wast.de

Voraussetzungen:
Vorliegen einer

  • Vollmacht des Betroffenen,
  • ist dieser bereits verstorben, eine Vollmacht des nächsten lebenden Angehörigen

Verfahrensablauf:
Anträge können per Post, Telefax oder über die Antragsformulare der Webseite unter Angabe einer vollständigen Postanschrift übermittelt werden (siehe auch erforderliche Unterlagen). Die Bearbeitungszeit ist abhängig von der Antragsart.
Personenbezogene Auskünfte werden aus datenschutzrechtlichen Gründen ausschließlich auf dem Postweg versandt.

Erforderliche Unterlagen bzw. Angaben:
Es werden Name, Vorname und Anschrift des Antragstellers, der Grund der Anfrage, das Verhältnis zum Betroffenen sowie möglichst dessen vollständige Personalien benötigt. Sollten Tatsachen wie z. B. Truppenteile, Kommandos, Dienstgrad bekannt sein, wird gebeten diese mitzuteilen. Gegebenenfalls sind weitere, auch urkundliche, Nachweise beizufügen.

Kosten:
Gemäß Verwaltungsgebührenordnung des Landes Berlin werden dem Antragsteller in der Regel 8,00 Euro pro Seitenauskunft in Rechnung gestellt (Kopien: 0,50 €).

Rechtsgrundlagen:
Gesetze über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle (WASt) für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht vom 26. Januar 1993 (GVBl. S. 40, 49);
Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Deutschen Dienststelle für die Benachrichtigung der nächsten Angehörigen von Gefallenen der ehemaligen Deutschen Wehrmacht (WASt-Verordnung) vom 29. März 1994 (GVBl. S. 107).

Fotos: Bildrechte WASt