Herzlich willkommen!

Handelsrichter − Wirtschaftskompetenz für die Justiz
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserer Vereinigung und an den ehrenamtlichen Handelsrichtern!
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Die Handelsrichter stehen in einer Jahrhunderte alten Tradition und üben eine gefestigte Funktion in Justiz und Rechtsprechung aus. Ihre Geschichte reicht bis in das Jahr 1508 zurück, als das erste deutsche Kaufmannsgericht in Nürnberg eingesetzt wurde. Die Handelsrichter verpflichten sich zu absoluter Neutralität und tragen durch ihren Sachverstand in hohem Maße zum Vertrauen in die Rechtspflege bei.

Unsere Vereinigung wurde in der Weimarer Republik gegründet und 1951 in Berlin wiedergegründet. Die über 120 Mitglieder der Vereinigung waren oder sind Handelsrichter und als solche den Kammern für Handelssachen zugeordnet. Sie empfinden es als Privileg, an dieser eigenen Gerichtsbarkeit für Kaufleute mitwirken zu können und möchten weitere Interessierte gewinnen, die sich für dieses Ehrenamt zur Verfügung stellen.

Mit der Ernennung zum Handelsrichter durch den Senator oder Minister für Justiz können Sie in unsere Vereinigung aufgenommen werden. Im Kreise unserer Vereinigung finden sich Geschäftsleute unterschiedlichster Branchen zusammen, die neben ihrer Berufstätigkeit laufend an der Rechtsprechung in Wirtschaftssachen als Richter aktiv mitwirken und Verantwortung übernehmen. Die Handelsrichter bringen dabei ihre Lebens- und Berufserfahrung zugunsten der Allgemeinheit als Teil der dritten Gewalt freiwillig und ohne Gegenleistung ein.